Zoll

Bei grundsätzlichen Entscheidungen (z.B. Abfertigungsart) beraten wir intensiv, welche Abfertigung zum speziellen Fall die richtige und passende für den Kunden ist. Gleichzeitig erfolgt Rücksprache mit der zuständigen Zollstelle.
Dies gilt EU-weit und in den Grenzen der Schengener/EFTA Staaten.
Soweit es der rechtliche Rahmen und Zollkodex zulässt, beraten wir und geben Hilfeleistung in allen Bereichen der Zollabfertigung.
Unser Service zur Zollberatung:
- Beratung bei Bewilligungen (z.B. ZA Bewilligung, AV oder besondere Abfertigungsbewilligungen)
- Verweis auf entsprechende Dienstleister für AEO Zertifizierung
- Antrag auf EORI Nummern und/oder Aufschub Konten über www.zoll.de
- Zollrückerstattungen
- Einspruch auf eventuell falsche Steuerbescheide
- Nachreichen und Abwicklung von Dokumenten (nachträgliche Erledigungen, manuelle Ausfuhrnachweise)
Unser Service zur Zollabfertigung:
- Importverzollung
- AES Exportabfertigung
- NCTS Versandverfahren
- Carnet Abfertigung
- Besondere Abfertigungsverfahren jeglicher Art